Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.11.2025

Vorbemerkung:
Unser Angebot richtet sich nur an Gewerbetreibende und Freiberufler.

Der Vertrag kommt zustande mit:
Smokybrands Marketing Agency UG (haftungsbeschränkt)
Georgstr. 38
30159 Hannover
-Nachfolgend „Agentur“ genannt-

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Digitalagentur Smokybrands Marketing Agency UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Agentur“ genannt) und ihrem Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt). Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, Webdesign, Erstellung von Homepages und Online-Shops, Werbetechnik, Grafikdesign, Werbung, Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen wird in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgehalten.

1.2 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail oder Post).

1.3 Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB gelten.

2. Zustandekommen und Gegenstand des Vertrages, Abnahme

2.1 Ein Vertrag mit der Agentur kommt zustande, wenn der Kunde den Auftrag per Fax, E-Mail oder auf andere schriftliche Weise erteilt und die Agentur diesen Auftrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annimmt. Der Vertrag wird mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung durch die Agentur rechtswirksam.

2.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, basiert die Tätigkeit der Agentur stets auf einem Angebot, das auf den individuellen Anforderungen des Kunden basiert. Die Leistungserbringung beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages und endet mit der Lieferung und Abnahme des vereinbarten Werkes. Dienstleistungen unterliegen nicht der Abnahmepflicht.

2.3 Jede erbrachte werkvertragliche Leistung gilt als abgenommen, sobald der Kunde die Leistung gemäß der Auftragsbestätigung abnimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Aufforderung durch die Agentur zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu erklären. Wird die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist erklärt, gilt die Leistung automatisch als abgenommen.

2.4 Der Kunde gilt als stillschweigend abgenommen, wenn er das gelieferte Werk in Gebrauch nimmt, insbesondere wenn er die Webseite oder das Produkt nach Fertigstellung und nicht nur zu Testzwecken in Betrieb nimmt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde das Werk ohne schriftliche Mängelrüge weiterverwendet.

2.5 Dienstleistungen, wie etwa Beratung, Betreuung oder Support, die von der Agentur erbracht werden, unterliegen nicht der Abnahmepflicht. Diese Leistungen gelten mit der Erbringung als abgeschlossen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung der Dienstleistungspflichten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann zusätzliche Kosten verursachen.

2.6 Abnahme durch Zahlung
Die Abnahme sämtlicher Leistungen gilt hilfsweise ebenfalls als erteilt, sobald der Kunde die Rechnung für die erbrachten Leistungen bezahlt hat. Dies wird als stillschweigende Abnahme der erbrachten Leistung betrachtet. Ein ausdrücklicher Abnahmetest oder eine weitere formelle Abnahmeerklärung sind nicht erforderlich.

2.6 Mängelrüge nach Abnahme
2.6.1 Nach Abnahme des Werkes durch den Kunden können keine Mängel mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Mangel war bei der Abnahme für den Kunden nicht erkennbar (verdeckte Mängel).

2.6.2 Eine Mängelrüge für erkennbare Mängel muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich erfolgen.
2.6.3 Für versteckte Mängel gilt eine Rügefrist von 6 Monaten nach Abnahme. Eine Rüge nach dieser Frist ist ausgeschlossen.

2.7 Sollte die Agentur einen Dritten mit der Durchführung des Auftrags beauftragen, bleibt sie gegenüber dem Kunden allein verantwortlich. Die Weiterleitung des Auftrags an einen Dritten gilt nicht als Erfüllung des Vertrages, sondern als Beauftragungen zur Weiterverarbeitung im eigenen Namen der Agentur.

2.8 Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Für den Preis und die Leistung gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot festgelegten Konditionen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

2.9 Das Eigentum an allen werkvertraglichen Leistungen und den damit verbundenen Nutzungsrechten verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars bei der Agentur. Erst mit vollständiger Zahlung werden die Nutzungsrechte an den Werkleistungen auf den Kunden übertragen.

3. Leistungspräsentation / Vertragsänderungen

3.1 Für den Fall, dass Mitarbeiter der Agentur ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht des Geschäftsführers Nebenabreden, Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen mit dem Kunden treffen, sind diese erst mit der schriftlichen oder in Textform erteilten Genehmigung eines Geschäftsführers der Agentur verbindlich. Dies gilt auch für mündliche Absprachen oder andere informelle Abmachungen.

3.2 Die Präsentation der Leistungen der Agentur, sei es in Broschüren, Prospekten, Werbeanzeigen, auf der Website oder in Produktbeschreibungen, stellt kein verbindliches Angebot dar und ist freibleibend. Die Agentur behält sich vor, technische Abweichungen, Änderungen der Leistungen oder Anpassungen der Präsentationen vorzunehmen, insbesondere bei Änderungen der Marktlage oder der technischen Gegebenheiten. Solche Änderungen sind dem Kunden zumutbar und stellen keine Vertragsverletzung dar.

4. Daten und Mitwirkungspflichten des Kunden (Auftraggeber)

4.1 Haftung und Datenverlust
Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes haftet die Agentur nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verlust oder Beschädigung von Daten, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Agentur schuldet im Rahmen des vereinbarten Honorars die vertraglich festgelegte Leistung, jedoch nicht die zur Leistungserbringung führenden Zwischenschritte wie Skizzen, Entwürfe, Produktionsdaten oder ähnliche Materialien.

4.2 Nutzungsrechte an übermittelten Inhalten
Der Kunde räumt der Agentur ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, alle zur Vertragserfüllung übermittelten Inhalte (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Dies gilt auch für Projekte und Webseiten, die der Kunde im Auftrag der Agentur erstellt. Der Kunde versichert, dass er über alle notwendigen Rechte an den übermittelten Inhalten verfügt und diese für die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwenden kann.

4.3 Rechte zur Übertragung von Nutzungsrechten
Der Kunde versichert, dass er zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte berechtigt ist, weil er das betreffende Werk selbst erstellt hat oder die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Übertragung von Dritten wirksam erworben hat.

4.4 Unterstützung bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen, die aufgrund von Verletzungen von Immaterialgüterrechten (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild) gegen die Agentur geltend gemacht werden. Hierzu stellt der Kunde der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die zur Verteidigung erforderlich sind.

4.5 Kosten der Rechtsverteidigung
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die der Agentur im Zusammenhang mit der rechtlichen Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, die durch die Inanspruchnahme der Agentur durch Dritte resultieren.

4.6 Mitwirkungspflicht und Fristsetzung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsschluss vollständig und in geeigneter Form der Agentur zur Verfügung zu stellen. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählen insbesondere:

  • Bereitstellung von Inhalten wie Texten, Bildern, Logos, Videos und anderen relevanten Materialien.
  • Feedback zu Entwürfen, Konzepten und Zwischenständen innerhalb der vereinbarten Fristen.
  • Zugangsdaten oder technische Informationen, die zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind (z. B. Hosting-Daten, CMS-Zugang etc.).
  • Kooperation mit Dritten, wie z. B. Hosting-Providern oder Softwarelieferanten, wenn dies für die Umsetzung des Projekts erforderlich ist.
  • Bei Bedarf: Rechtliche Freigaben oder Genehmigungen von Dritten (z. B. für urheberrechtlich geschützte Inhalte).

Sollte der Kunde dies nicht innerhalb der Frist tun können, ist er damit einverstanden, dass die Agentur zur vertragsgemäßen Erfüllung Platzhalter für Texte und Bilder verwendet. Der Austausch dieser Platzhalter durch die finalen Inhalte des Kunden erfolgt nach der Abnahme des Werkes und in Absprache mit der Agentur.

4.7 Verzögerungen durch Dritte
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Problemen mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter, verlängert sich der vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermin entsprechend. Dies gilt auch im Fall höherer Gewalt oder unverschuldeter Ereignisse, die die Agentur oder Dritte betreffen, wie z. B. Krankheit, Streik, Naturkatastrophen etc.

4.8 Nachträgliche Änderungen des Auftrags
Bei nachträglichen Änderungen des Auftrags durch den Kunden verlängert sich der Liefer- bzw. Leistungstermin in angemessenem Umfang.

5. Datenschutz

5.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten über seine Person gespeichert, verarbeitet und im notwendigen Umfang an Dritte übermittelt werden. Dies betrifft insbesondere die

5.2 Datenweitergabe an zuständige Registrierungsstellen oder Domain-Provider im Zusammenhang mit der Anmeldung, Verwaltung oder Änderung von Domains (Internetadressen).

5.3 Die Agentur verpflichtet sich, die übermittelten Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zu behandeln und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen.

5.4 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit fehlerhaften, unvollständigen oder nicht aktuellen übermittelten Daten entstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle übermittelten Daten korrekt, vollständig und aktuell sind und verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich über Änderungen zu informieren.

5.5 Die Agentur ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung an Subunternehmer, Partnerunternehmen oder Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, dass die Agentur diese Übermittlungen im Rahmen der Erfüllung des Vertrages durchführen kann.

5.6 Die Agentur wird die übermittelten Daten nach Beendigung des Vertrages löschen oder archivieren, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere berechtigte Interessen der Agentur stehen dem entgegen. Der Kunde hat jedoch das Recht, zu jeder Zeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und gegebenenfalls deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

6. Preise und Zahlungen

6.1 Rechnungsstellung und Zahlungen
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Teilzahlungen und Fristen. Für zusätzlich angeforderte Leistungen gilt ein Stundensatz von 89,00 € zzgl. MwSt. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Rechnung müssen vom Kunden spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich erhoben werden. Einwendungen, die innerhalb dieser Frist eingereicht werden, gelten als fristgerecht, wenn die Mitteilung innerhalb der Frist abgesendet wird. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Einwendung, gilt die Rechnung als genehmigt.

6.2 Kosten für Werbemittel
Kosten für die Vorbereitung oder Produktion von Werbemitteln, die die Agentur auftragsbezogen auf eigene Rechnung einkauft (z. B. professionelle Fotos und Videos), werden gesondert ausgewiesen und als tatsächlich entstandene Auslagen an den Kunden weitergegeben.

6.3 Änderungen oder Abbruch des Auftrags
Sollte der Kunde den Auftrag ändern oder abbrechen oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten der Agentur und stellt die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

6.4 Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung von einem erteilten Auftrag zurück, ist die Agentur berechtigt, den gesamten vereinbarten Auftragswert als Schadenersatz zu verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein höherer Schaden nachgewiesen werden kann.

6.5 Preise und Umsatzsteuer
Alle in Angeboten, Aufträgen oder auf der Website der Agentur genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt auch für die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden.

6.6 Mehraufwand und Nachhonorierung
Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache. Für vom Kunden zusätzlich gewünschte Arbeiten wird ein Stundensatz von 89,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, sofern nicht ein individueller Preis schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall gilt der vereinbarte Preis.

6.7 Anfahrtskosten

  • Anfahrtskosten bis 15 Kilometer: pauschal 8,50 €
  • Anfahrtskosten über 15 Kilometer: 0,50 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückreise)

6.8 Beratungshonorar vor Ort
Für Beratungsleistungen vor Ort beim Kunden wird ein Stundensatz von 89,00 € zzgl. MwSt. berechnet. Dieser Betrag umfasst allgemeine Besprechungen und Beratungsdienstleistungen.

6.9 Leistungspakete Online-Marketing Betreuung und Marketingbudget
Für die Online-Marketing Betreuung stellt die Agentur dem Kunden ein monatlich vereinbartes Stundenkontingent zur Verfügung. Dieses Kontingent wird durch die Zahlung der monatlichen Vergütung abgegolten. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen zum Monatsende und können nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein monatliches Marketingbudget zu vereinbaren, das für gezielte Werbemaßnahmen (z. B. Online-Werbung, Social Media Ads) eingesetzt wird. Das Budget wird gemäß der Absprache und Zielvorgaben des Kunden verwendet und wird monatlich angepasst. Die genaue Höhe des Marketingbudgets sowie die Verwendung werden in einer separaten Vereinbarung festgelegt.

7. Urheberrecht / Copyrights

7.1 Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Prüfung und Gewährleistung der Rechte an allen verwendeten Inhalten im Hinblick auf Urheberrecht, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen gegen diese Rechte entstehen. Für alle vom Kunden beauftragten Veröffentlichungen sind ausschließlich Texte, Bilder und Inhalte zu verwenden, an denen der Kunde die vollständigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte besitzt und für die das erforderliche Einverständnis der abgebildeten Personen vorliegt. Das Copyright an allen von der Agentur erstellten Arbeiten verbleibt ausschließlich bei der Agentur.

7.2 Signierung und Werbung durch die Agentur
Die Agentur ist berechtigt, alle von ihr entwickelten Werbemittel in branchenüblichem Rahmen zu signieren und die damit verbundenen Aufträge für eigene Werbezwecke zu veröffentlichen, ohne dass es einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedarf. Eine gesonderte schriftliche Vereinbarung, die diese Signierung oder werbliche Verwendung ausschließt, muss von beiden Parteien ausdrücklich getroffen werden. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, einen dezenten Erstellungsvermerk (z. B. einen Link zur Website der Agentur) auf der Website des Kunden zu platzieren. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, dass die von der Agentur für ihn erstellten Webseiten, Grafiken oder Webapplikationen als Referenzen genutzt und z. B. auf der Website der Agentur als Screenshot veröffentlicht werden dürfen.

7.3 Nutzung durch Dritte und Mehrfachnutzung
Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte sowie die Mehrfachnutzung der Werke sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich und bedürfen der Zahlung einer gesonderten Vergütung, die der Agentur gemäß der geltenden Preisliste zusteht.

7.4 Auskunftsanspruch der Agentur
Die Agentur hat jederzeit das Recht, vom Kunden Auskunft über den Umfang und die Art der Nutzung der erstellten Werke zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfrage der Agentur alle relevanten Informationen zu der Nutzung der Werke bereitzustellen.

7.5 Umfang der Nutzungsrechte
Die Agentur räumt dem Kunden ein ausschließliches, jedoch nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken ein, und zwar zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch ausschließlich für die im Vertrag festgelegten Zwecke. Jegliche Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur und kann zusätzliche Gebühren zur Folge haben. Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Bezahlung der Agenturleistungen übertragen.

7.6 Bearbeitungs- und Anpassungsrecht des Kunden
Der Kunde ist nach vollständiger Bezahlung berechtigt, die von der Agentur erstellten Werke zu bearbeiten und an seine geschäftlichen Bedürfnisse anzupassen. Diese Bearbeitungen dürfen jedoch nicht in einer Weise erfolgen, die die Originalität der Arbeiten der Agentur beeinträchtigt oder die Agentur in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht rückt. Jegliche Veränderungen der Arbeiten, die den Ursprung der Agenturarbeit verschleiern oder missverständlich machen, sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur untersagt.

8. Haftung / Leistungsstörungen

8.1 Haftung des Kunden für rechtliche Zulässigkeit
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und der Erstellung von Projekten durch die Agentur liegt beim Kunden. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Vorgaben entstehen, und trägt die volle Verantwortung dafür, dass alle Inhalte, die die Agentur auf Wunsch des Kunden verwendet, rechtlich zulässig sind. Der Kunde übernimmt auch die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien.

8.2 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind nur dann zulässig, wenn sie auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die schadensersatzpflichtige Handlung begangen wurde. Ein Schadensersatzanspruch ist auf den Auftragswert begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistungen sind ebenfalls auf den Auftragswert begrenzt. Ein Schadensersatzanspruch bei Ausschluss der Leistungspflicht ist ausgeschlossen.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch externe Angriffe wie Hackerangriffe, Viren oder ähnliche äußere Einflüsse entstehen. Die Agentur wird alle Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausführen, jedoch kann sie nicht für solche Angriffe haftbar gemacht werden. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang entstehen.

8.3 Weitere Schadensersatzansprüche
Für alle weitergehenden Schadensersatzansprüche gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, unter Berücksichtigung der in dieser Vereinbarung getroffenen Haftungsbeschränkungen. Ansprüche, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sind ausgeschlossen.

8.4 Mangelfolgeschäden und Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese resultieren aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur. Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

8.5 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks) berechtigen die Agentur, das Kundenprojekt für die Dauer der Beeinträchtigung zu verschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvermeidbarer Ereignisse ist ausgeschlossen. In solchen Fällen verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Beeinträchtigung. Darüber hinaus ist die Agentur von ihrer Leistungspflicht befreit, solange das Ereignis der höheren Gewalt anhält.

8.6 Verantwortung des Kunden für Rechtstexte
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Rechtssicherheit von rechtlichen Texten des Kunden, wie z. B. AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung oder Disclaimer. Diese Texte werden lediglich als Muster zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechtstexte vor der Verwendung von einem spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen zu lassen. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Korrektheit der Inhalte, insbesondere bei gesetzlichen Änderungen, die nach Übergabe der Texte eintreten.

8.7 Lieferfristen und Termine
Alle von der Agentur angegebenen Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefertermine beginnen mit der Auftragsbestätigung der Agentur, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Vertragsdurchführung mit dem Kunden. Wenn der Kunde mit seiner Mitwirkung in Verzug gerät, verlängern sich alle Lieferfristen entsprechend dem Zeitraum des Verzugs. Der Kunde erklärt sich mit Teillieferungen einverstanden. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvollständige, unklare oder verspätete Informationen und Mitwirkung des Kunden verursacht werden.

8.8 Mängel und Nacherfüllung
Im Falle eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung. Falls der Kunde die Mängelbeseitigung selbst vornimmt oder durch Dritte durchführen lässt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Die Agentur haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäßer Verwendung oder Modifikation der von ihr gelieferten Werke durch den Kunden zurückzuführen sind.

8.9 Zurückbehaltungsrecht der Agentur
Die Agentur kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen noch offene Vergütung nicht vollständig beglichen hat. Der Kunde hat kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der noch offenen Vergütung, wenn die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, alle noch offenen Zahlungen mit dem noch bestehenden Leistungsanspruch zu verrechnen.

8.10 Haftung bei Änderungen durch den Kunden
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen an den von der Agentur erbrachten Leistungen durch den Kunden oder Dritte entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn Änderungen die Funktionalität oder das Design der erstellten Werke beeinträchtigen. Der Kunde haftet für alle daraus entstehenden Schäden und stellt die Agentur diesbezüglich vollständig von jeglicher Haftung frei. Sollte der Kunde Änderungen an den gelieferten Arbeiten vornehmen, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche der Agentur.

8.11 Unterstützung bei Mängelfeststellung und -beseitigung
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Feststellung und Beseitigung von Mängeln zu unterstützen. Er hat der Agentur unverzüglich alle Informationen und Zugang zu den notwendigen Systemen zu gewähren, um die näheren Umstände des behaupteten Mangels zu klären. Sollte sich nach einer Untersuchung herausstellen, dass der Mangel nicht unter die Gewährleistungspflicht der Agentur fällt und der Kunde dies hätte erkennen können, ist die Agentur berechtigt, die für die Prüfung und Behebung entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. In solchen Fällen trägt der Kunde auch sämtliche Aufwendungen, die der Agentur durch die Prüfung und Behebung des Mangels entstanden sind.

8.12 Ausschluss der Haftung bei unzureichender Mitwirkung des Kunden
Die Agentur haftet nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten, etwa die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen oder Materialien, nicht erfüllt. Eine Haftung für verspätete oder nicht erbrachte Leistungen der Agentur ist ausgeschlossen, wenn der Kunde in Verzug geraten ist oder ihm eine Mitwirkungspflicht oblag, die nicht erfüllt wurde.

8.13 Haftung bei Dienstleistungsausfall
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall von Servern, Systemen oder durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemie) verursacht werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Produktions- oder Lieferverzögerungen, die durch Dritte, wie z. B. Zulieferer oder Dienstleister, verursacht werden.

8.14 Haftung für Websicherheit
Die Agentur kann keine Haftung für Angriffe von außen (z. B. Hackerangriffe, Virenbefall) übernehmen, die zu Datenverlust oder -beschädigung führen. Die Agentur wird zwar alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen treffen, jedoch sind externe Angriffe nicht gänzlich auszuschließen. Der Kunde stellt die Agentur von jeglicher Haftung im Falle eines solchen Vorfalls frei.

8.15 Haftung bei Änderungen durch den Kunden
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen an den erbrachten Leistungen durch den Kunden entstehen. Dies umfasst insbesondere Änderungen an den gelieferten Webseiten, Software oder Design. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Änderungen an den Arbeiten der Agentur, nachdem diese abgenommen wurden.

8.16 Haftung für Mängel
Die Haftung der Agentur für Mängel ist auf die Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haftet die Agentur nur, wenn der Mangel auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, wie etwa Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Cyberangriffe, berechtigen die Agentur, die vereinbarten Leistungen für die Dauer der Beeinträchtigung zu verschieben. In solchen Fällen ist die Agentur von der Verpflichtung zur Leistung befreit, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

8.18 Haftungsausschluss für Verträge mit Dritten
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten, die durch die Agentur vermittelt oder unterstützt werden. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus solchen Vereinbarungen ergeben.

8.19 Haftungsbegrenzung bei Dienstleistungserbringung
Die Agentur haftet nur für unmittelbare Schäden, die durch nachweisbare Fehler in den von ihr erbrachten Dienstleistungen verursacht wurden. Jegliche Haftung für Folgeschäden, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Zudem haftet die Agentur nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen des Kunden oder Dritter entstehen. Die Haftung der Agentur ist auf den Auftragswert begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Eine Haftung für nicht erbrachte Leistungen oder aufgrund von Verzögerungen im Projektablauf, die durch Umstände außerhalb der Kontrolle der Agentur verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

9. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

9.1 Anwendbares Recht
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und der Agentur, einschließlich der Frage der Wirksamkeit, Auslegung oder der Durchsetzung dieser AGB, ist ausschließlich das für den Geschäftssitz der Agentur zuständige Gericht zuständig. Dies gilt sowohl für inländische als auch ausländische Kunden.

9.3 Besonderer Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz der Agentur als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart.

10. Vertragslaufzeit, Rücktritt und Kündigung

10.1 Vertragslaufzeit

Sofern im Vertrag oder der Auftragsbestätigung keine abweichende Laufzeit festgelegt wurde, beginnt der Vertrag mit der Unterzeichnung durch den Kunden und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

  • Einmalige Projekte: Der Vertrag endet mit der Fertigstellung des Projekts.
  • Wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartungs- oder monatliche Marketingbetreuungsverträge): Diese haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern keine andere Laufzeit schriftlich vereinbart wurde.

10.2 Kündigung des Vertrags durch den Kunden

Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt, setzt jedoch voraus, dass der wichtige Grund nachweislich vorliegt und von der kündigenden Partei belegt wird.

Monatliches Marketingbudget: Im Falle einer Kündigung eines Vertrags mit monatlich vereinbartem Marketingbudget bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Budgets bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit verpflichtet, auch wenn die Leistungserbringung durch die Agentur vorzeitig eingestellt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob das Budget im jeweiligen Monat voll ausgeschöpft wurde.

10.3 Kündigung des Vertrags durch die Agentur

Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen, es sei denn, es wurde eine abweichende Frist schriftlich vereinbart. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Kunde:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen gerät, oder
  • wesentliche vertragliche Pflichten wiederholt verletzt.

10.4 Kündigung bei Vertragsverletzung

Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder wiederholtem Verstoß gegen vertragliche Pflichten, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung des gesamten noch offenen Betrages verpflichtet, auch wenn Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht wurden.

10.5 Kündigung bei höherer Gewalt

Im Falle von höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen, Kriegen, Terroranschlägen, Streiks oder anderen unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignissen, die die Leistungserbringung der Agentur erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall entstehen keine Schadensersatzansprüche gegen die Agentur.

10.6 Rechtsfolgen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden

Kündigt der Kunde den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung, so ist die Agentur berechtigt, sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie alle nachweislich bereits eingeplanten, vorbereiteten oder dispositiv gebundenen Ressourcen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

Verhindert der Kunde nach der Kündigung die vertragsgemäße Fertigstellung der Leistungen – etwa durch Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten, verspätete Freigaben oder sonstiges vertragswidriges Verhalten – ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Gesamtvergütung in voller Höhe zu verlangen. Die Agentur ist in diesem Fall so zu stellen, als hätte sie ihre vertraglich geschuldeten Leistungen vollständig erbracht.

Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen oder auf Reduktion der Vergütung besteht nur, wenn die Kündigung auf einem von der Agentur zu vertretenden wichtigen Grund beruht und der Kunde diesen nachweist. In diesem Fall wird lediglich der anteilige Vergütungsanspruch der Agentur entsprechend dem Leistungsstand berechnet.

10.7 Folgen der Kündigung

Im Falle einer Kündigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, wird die Agentur dem Kunden alle bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. Die Zahlungspflicht des Kunden für diese erbrachten Leistungen bleibt auch im Falle der Kündigung bestehen. Zudem hat der Kunde der Agentur alle zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen und Kosten zu erstatten, unabhängig davon, ob diese bereits im Rahmen der Vertragsleistung angefallen sind. Monatliches Marketingbudget: Im Falle einer Kündigung des Vertrags mit monatlichem Marketingbudget bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Budgets bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit verpflichtet, auch wenn die Leistungen der Agentur vorzeitig beendet wurden. Der Kunde kann keine Rückerstattung oder Reduzierung des monatlichen Budgets verlangen.

10.8 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur zulässig, wenn ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht besteht. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Im Falle eines berechtigten Rücktritts aufgrund eines von der Agentur zu vertretenden wichtigen Grundes, insbesondere bei nachhaltiger, erheblicher Pflichtverletzung oder Verzug, werden bereits erbrachte Leistungen von der Agentur anteilig abgerechnet. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden nur insoweit erstattet, als diesen keine werthaltige Leistung gegenübersteht.

Im Falle eines unberechtigten Rücktritts durch den Kunden oder wenn der Rücktritt auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die volle vereinbarte Vergütung geschuldet. Die Agentur ist in diesem Fall so zu stellen, als hätte sie ihre vertraglichen Leistungen vollständig erbracht.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Keine mündlichen Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht und sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

11.2 Abtretungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur an Dritte abzutreten.

11.3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann mit eigenen Forderungen nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn diese Forderungen entweder von der Agentur ausdrücklich anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurden.

11.4 Änderungen der AGB
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Vereinbarungen, die den Vertrag betreffen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich und von der Agentur ausdrücklich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst. Jegliche Änderungen oder Abweichungen von dieser Schriftformklausel sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich und von der Agentur ausdrücklich akzeptiert werden.

11.5 Zufriedenheitsumfrage
Der Kunde erklärt sich einverstanden, nach Abschluss des Projekts eine Einladung zur Teilnahme an einer Zufriedenheitsumfrage der Agentur zu erhalten. Diese wird über ProvenExpert (Expert Systems AG) durchgeführt. Der Kunde erhält hierzu eine E-Mail. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und kann jederzeit abgelehnt werden, ohne dass hierdurch Nachteile entstehen.

11.6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, nicht durchsetzbar oder anfechtbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für etwaige Regelungslücken im Vertrag.

–ENDE DER AGB–

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Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um zu besprechen, wie wir Ihr Unternehmen optimal unterstützen können. Durch unsere maßgeschneiderten Teams und unseren Full-Service-Ansatz, helfen wir Ihnen dabei, Ihre Ziele zu erreichen.

Flexibel und skalierbar

Flexibel und skalierbar

Unseren Kunden bieten wir maximale Flexibilität und passen uns steigenden oder sinkenden Anforderungen ohne Verzögerung an. So bezahlen Sie immer nur für das, was Sie benötigen. Wir agieren wie eine hauseigene Marketingabteilung, jedoch ohne Kosten- und Personalrisiko. Profitieren Sie von unserer Qualifikation und Erfahrung.

Faire Preise

Faire Preise

Gute Arbeit hat ihren Preis. Das ist auch bei uns so. Dennoch können wir unsere Arbeit durch den Einsatz von cleveren Cloud-Infrastrukturen und flexiblen Arbeitsformen zu attraktiven Stundensätzen erbringen. Einen Teil unserer Einnahmen spenden wir an soziale Projekte, um dabei zu helfen, die Welt zu einem besseren Ort zu machen.

Keine lange Vertragsbindung

Keine lange Vertragsbindung

Wir möchten unsere Kunden durch Zufriedenheit an uns binden und nicht durch lange Laufzeitverträge. Unsere dienstvertraglichen Dauerschuldverhältnisse (z. B. SEO) können Sie daher monatlich kündigen. Sollten Sie ein Service-Level-Agreement mit einer Vertragsbindung benötigen, ist dies selbstverständlich problemlos möglich.

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